Ende Oktober 2014 wurde die Bundestagspetition „Therapievielfalt für Deutschland“ wie geplant eingereicht. Wider Erwarten wurde die Petition vom Petitionsausschuss abgelehnt mit der Begründung, dass nicht der Bundestag, sondern der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, gesetzlichen Krankenkassen, Krankenhausvertreterund Psychotherapeuten) zuständig sei.
Der G-BA ist ein untergesetzliches Gremium der ärztlichen und psychologischen (etc.) Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, über den Leistungsanspruch der gesetzlich (das heißt zwangsweise) krankenversicherten Menschen in Deutschland zu entscheiden, ohne dass diese eine Chance auf Mitsprache haben. Dies bedeutet nichts anderes, als dass gewichtige Fragen, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, nicht von einem demokratisch legitimierten Gremium entschieden werden. Dieses Gremium ist auch nicht demokratisch abwählbar, wenn es z. B. nicht primär im Sinne des Patientenwohls entscheidet, sondern einseitig Interessengruppen bevorzugt, andere entrechtet und in seinem Geltungsbereich das Grundgesetz aufhebt.
Der G-BA ist ein untergesetzliches Gremium der ärztlichen und psychologischen (etc.) Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, über den Leistungsanspruch der gesetzlich (das heißt zwangsweise) krankenversicherten Menschen in Deutschland zu entscheiden, ohne dass diese eine Chance auf Mitsprache haben. Dies bedeutet nichts anderes, als dass gewichtige Fragen, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, nicht von einem demokratisch legitimierten Gremium entschieden werden. Dieses Gremium ist auch nicht demokratisch abwählbar, wenn es z. B. nicht primär im Sinne des Patientenwohls entscheidet, sondern einseitig Interessengruppen bevorzugt, andere entrechtet und in seinem Geltungsbereich das Grundgesetz aufhebt.